AGB

Geltungsbereich

MovementArt Darmstadt veranstaltet in unterschiedlichen Räumlichkeiten in Darmstadt Trainings, Kurse, Workshops, Events.

Voraussetzung für die Teilnahme der Angebote ist die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den hierin niedergelegten Teilnahmeregeln. 

Vertragsbedingungen Sportbereich

Benutzungsberechtigung

  1. Das MovementArt Darmstadt Angebot erfordert ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung der Teilnehmer.
  2. Die Veranstaltungen sind für alle Personen zugänglich, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder andere Personen darstellen könnte. Schwangeren wird von der Teilnahme ohne ärztliche Rücksprache abgeraten. Für Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht ein generelles Teilnahmeverbot.
  3. Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen bei den Events nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person teilnehmen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen.
  4. Minderjährige ab dem 15. Lebensjahr dürfen an den Veranstaltungen ohne Begleitung einer Aufsichtsperson benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.
  5. Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Veranstaltung nur unter Aufsicht einer volljährigen Person (Begleitperson für Gruppen) teilnehmen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde. Die Gruppenleitung hat der MovementArt Darmstadt eine vollständige Liste mit den Namen aller minderjährigen Gruppenmitglieder vorzulegen. Die Gruppenleitung bestätigt durch Unterschrift, dass sie für alle minderjährigen Teilnehmer weisungsbefugt und aufsichtspflichtig ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Teilnahmeregeln von den Kunden in allen Punkten beachtet und eingehalten werden.
  6. Jeder Kunde unterliegt der Weisungsbefugnis des von MovementArt Darmstadt zur Verfügung gestellten Personals..

Preise, Zahlung, Stornierung, Kündigung

  1. Die Teilnahme an den Veranstlungen von MovementArt Darmstadt bzw. die Inanspruchnahme der Angebote von MovementArt Darmstadt sind kostenpflichtig.
  2. Die aktuell gültigen Preise ergeben sich aus den jeweils ausgewiesenen Preisen auf der Homepage. Änderungen der Preisstruktur behält sich MoveentArt Darmstdt vor. Bei Abos kommen Änderungen der Preisstruktur während der Laufzeit nicht zum Tragen.
  3. Ermäßigte Tarife (s. Ziffer 2.2.4) werden unmittelbar nach Ablauf der Ermäßigungs-berechtigung in den jeweils gültigen Normaltarif umgewandelt. Es fallen diesbezüglich keinerlei Umstellungskosten an. Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber den Wegfall der Ermäßigungsberechtigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  4. Ermäßigungsberechtigt sind Minderjährige, Studenten, Auszubildende, Rentner und Schwerbehinderte. Als Nachweis für die Ermäßigungsberechtigung ist eine entsprechende Bescheinigung (z.B. Personalausweis, Studentenausweis, Schwerbehindertennachweis o.ä.) ohne Aufforderung vorzulegen.
  5. Ermäßigungsberechtigte Kunden müssen während ihres Aufenthaltes neben der gültigen Eintritts- oder Mitgliedskarte den Berechtigungsnachweis für eine Ermäßigung jederzeit vorlegen können. 
  6. Den Beleg über die vollständige Entrichtung des Eintrittspreises muss jeder Kunde während der Dauer seines Aufenthaltes der Veranstaltung jederzeit vorlegen können..
  7. Fehlbuchungskosten, die auf der fehlerhaften Angabe der Kontoverbindung beruhen bzw. Rückbuchungsgebühren, die mangels Deckung des Kontos erfolgen, gehen zu Lasten des Kunden.
  8. MovementArt Darmstadt ist berechtigt, die Forderungen aus Mitgliedsverträgen an Dritte abzutreten. MovementArt Darmstadt ist auch berechtigt, Dritte mit der Durchführung des Abrechnungsverfahrens (Rechnungsstellung, Forderungsmanagement) zu beauftragen und hierzu notwendige Daten an diese weiterzugeben.
  9. Die Stornokosten eines gebuchten Events setzen sich folgendermaßen zusammen: 
  • Bis zu 2 Wochen (14 Tage) vor einem Event, kann kostenfrei storniert werden. 2 Wochen vor dem Event (14 Tage) werden 50% der Buchungskosten als Aufwandsentschädigung einbehalten. 1 Wochen (7 Tage) vor dem Event ist keine Erstattung mehr möglich. 
  1. Die Übertragung von Tagestickets ist von einer Person auf eine andere Person möglich.

Öffnungszeiten

Die Kunden sind berechtigt, das von ihnen bezahlte Angebot während der offiziellen Veranstaltungszeit zu nutzen. Die Kurszeiten sind je nach Veranstaltung festgelegt.  

Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmebereiüchtigt sind nur als Kunden angemeldete Personen, die den korrekten Teilnahmepreis entrichtet haben und sich an der Anmeldung eingecheckt haben. Die 
  2. Minderjährige zwischen 4 und 7 Jahren dürfen unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht bevollmächtigten Person am Angebot teilnehmen. 
  3. Minderjährige ab der Vollendung des 8. Lebensjahres dürfen unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht bevollmächtigten Person teilnehmen.
  4. Minderjährige ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen auch ohne Begleitung, jedoch nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten am Angebot teilnehmen. 

Benutzungsregeln, Anzeigepflicht

  1. Das Bewegungsangebot von MovementArt Darmstadt besteht zum Teil aus ein Angebot mit erhöhtem Verletzungsrisiko, die aufgrund der Gefahr ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortung erfordern. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Regeln bestimmt, die jeder Kunde der Veranstaltungen von MovementArt Darmstadt zu beachten hat, um mögliche Gefahren für sich und andere zu minimieren. Bleibt der Kunde der Sicherheitseinweisung fern, trägt er die volle Eigenverantwortung.
  2. Jeder Teilnehmer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Teilnehmer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Teilnehmer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Kunden oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. 
  3. Jeder Unfall ist dem Personal von MovementArt Darmstadt unverzüglich zur Protokollierung anzuzeigen. 
  4. Sachschäden sind ebenfalls unverzüglich und vor dem Verlassen der Sportanlage dem Personal von MovementArt Darmstadt anzuzeigen und ggf. zu protokollieren. 

Hallenregeln

  1. Die Einrichtung der Hallen darf vom Kunden weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden. Lose oder beschädigte Einrichtungen sind dem Personal umgehend zu melden.
  2. Sämtliche Sportbereiche dürfen nur mit sauberen Hallenturnschuhen oder Barfuß betreten werden. 
  3. Die Sportanlage und das Gelände um die Veranstaltungsräumen sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenstummel) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
  4. Das Mitnehmen von Tieren zu den Veranstaltungen ist verboten.
  5. Fahrräder müssen vor der Sportanlage abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Sportanlage genommen werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.
  6. Offenes Feuer ist in der Sportanlage untersagt. Das Rauchen ist in sämtlichen Halleninnenbereichen untersagt.
  7. Rücksichtnahme, Fairness, Verantwortung und ein respektvoller Umgang sind selbstverständlich.
  8. Jeder ist zur Hilfeleistung, Vermeidung von (Unfall-)gefahren und zur Unterstützung bei Unfallhilfe verpflichtet.
  9. Handys und Kopfhörer beeinträchtigen die Aufmerksamkeit und sollen gewissenhaft verwendet oder vermieden werden.
  10. Den Anweisungen des MovemenArt Darmstadt Personals ist Folge zu leisten. 

Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet MovementArt Darmstadt bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haftet MovementArt Darmstadt – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MovementArt Darmstadt vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht: Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 
  3. Die sich aus Ziffer 4.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden MovementArt Darmstdt nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit MovementArt Darmstadt einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
  4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten insbesondere auch für den Verlust, Diebstahl usw. von Sachen, die von dem Kunden oder anderen Kunden mitgebracht wurden. Dies gilt insbesondere auch für die Garderobe, Umkleide, Wertsachen und andere Gegenstände.
  5. Zurückgelassene und aufgefundene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Sachen werden drei Monate aufbewahrt; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, einer sozialen Einrichtung übergeben oder vernichtet.

Schriftform, Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen, haben aber stets Vorrang vor diesen AGB.
  2. Der Betreiber behält sich die Anpassung oder Änderung dieser AGB oder einzelner Klauseln vor, soweit dies wegen einer Gesetzesänderung, einer Änderung der Rechtsprechung oder einer Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich ist. In diesem Fall wird der Betreiber den Kunden über die beabsichtigte Anpassung bzw. Änderung schriftlich informieren. Der Kunde kann der Geltung der neuen AGB innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt der Information hierüber widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, gilt dies als Zustimmung zur Einbeziehung der neuen AGB. Der Betreiber wird den Kunden bei seiner Information nach Satz 2 zugleich auch auf dessen Widerspruchsrecht hinweisen und über die Folgen einer unterbliebenen Reaktion aufklären.
  3. Soweit schriftliche Erklärungen, Mitteilungen oder Anzeigen abzugeben sind, genügt eine Übermittlung per Telefax, per E-Mail mit Scan der unterzeichneten Erklärung oder per einfachem Brief. Allgemeine Geschäftsbedingungen MovementArt Darmstadt inkl. Benutzerordnung & Hallenregeln Stand 2.2.2023.  Auf das Vertragsverhältnis zwischen MovementArt Darmstadt und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  4. MovementArt Darmstadt ist stets berechtigt, bei den für den Sitz des Kunden zuständigen Gerichten zu klagen. Darüber hinaus sind bei allen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten die für den Geschäftssitz von MovementArt Darmstadt zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig, wenn der Kunde Kaufmann ist.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Höhere Gewalt / Pandemie-Klausel

  1. Als höhere Gewalt gilt folgende Regelung: Ein von außen kommendem, unvorhersehbarem und unbeherrschbarem außergewöhnlichem Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie). Im Falle einer Pandemie (wie bei COVID-19) muss durch das RKI und/oder die WHO offiziell eine Pandemie ausgesprochen werden.
  2. Die Rückabwicklung von bereits gekauften Tickets wird vom Veranstalter (MovementArt Darmstadt) im Falle einer unmöglichen Ausführung angeboten.
  3. Bereits bezahlte Event-Teilnahmen können zu 100% zurückerstattet werden. Weiterhin besteht für den Käufer die Option eine Teilrückerstattung vorzunehmen oder auf die Rückerstattung zu verzichten. Mit den verzichteten Beiträgen, unterstützt der Käufer den Veranstalter mit einer Spende. Ebenso steht dem Veranstalter frei, die Option zur Verfügung zu stellen, das Event zu verschieben. Die Tickets behalten somit ihre Gültigkeit und können auf Wunsch einfach auf den Ausweichtermin übernommen werden.
  4. Die Rückabwicklung von bereits gebuchten Events durch eine Eventlocation, wird vom Veranstalter (MovementArt Darmstadt) im Falle einer unmöglichen Ausführung angeboten.
  5. Da vor einem Event nur die Anzahlung geleistet worden ist, wird diese der Eventlocation zurückerstattet. Der Eventlocation steht es frei, freiwillig auf einen Teil der Anzahlung zu verzichten, um den bereits entstandenen Aufwand zu decken.
  6. Ebenso steht dem Veranstalter frei, die Option zur Verfügung zu stellen, das Event zu verschieben. Die Anzahlung behält somit ihre Gültigkeit und kann auf Wunsch einfach auf den Ausweichtermin übernommen werden